Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

Marlboro, Prosastücke, 1981 Die Verwirrung des Gemüts, Roman, 1983 Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger, Lamento/Roman, 1986 Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, 1993, 2001 Wolpertinger oder Das Blau, Roman, 1993, 2000 Eine Sizillische Reise, Fantastischer Bericht, 1995, 1997 Der Arndt-Komplex, Novellen, 1997 Thetis. Anderswelt, Fantastischer Roman, 1998, (Erster Band der Anderswelt-Trilogie) In New York, Manhattan Roman, 2000 Buenos Aires. Anderswelt, Kybernetischer Roman, 2001, (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie) Inzest oder Die Entstehung der Welt, Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, 2002 Meere, Letzte Fassung 2007. Bei Volltext. Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen, Poetische Features, 2004 Die Niedertracht der Musik, Dreizehn Erzählungen, 2005 Dem Nahsten Orient / Très Proche Orient, Liebesgedichte, 2007 Meere, Letzte Fassung 2007 Aeolia.Gesang / Stromboli. Mit den Bildern von Harald R. Gratz. Limitierte Auflage, 2008 Kybernetischer Realismus, Heidelberger Vorlesungen. Manutius Heidelberg 2008 d e

 

Buchverbot

David Bennent findet in Berlin neue Liebe, läßt uns Frau Barbara Jänichen für die Morgenpost wissen.

Dabei erlaubt die... nun ja: Journalistin nicht das geringste Rätselraten, >>>> um wen es sich handelt. Außerdem teilt uns Frau Jänichen mit, wo man die beiden besichtigen könne: sicher nicht dauernd, aber bisweilen im >>>> Eschloraque, auf dessen Kontakthof eine Spezies Groupie die Blütchen entfaltet, welche ein Promi dann pflücken kann.
Dennoch. Man muß ihn nicht geschmackvoll finden, diesen Artikel, aber er griff uns ans Herz. Welch ein großes, dachten wir, schlägt selbst in derart kleinen Männern! Denn nimmt sich der Herr Bennent nicht einer Mutter liebend an, die, hat es den Anschein, für drei Kinder ganz alleine sorgt? So etwas ist schwer, wir wissen, wovon wir hier sprechen. Und nimmt sich der armen Kinder also ebenfalls an? Und tut das derart öffentlich? Zwei Suchwörter bei Google getippt, und, jajaja, jeder erfährt's. Das ist groß. Das hat was von Verpflichtung. Das ist die offizielle Bekundung, es möchte hier einer für eine ihm völlig fremde Familie liebesvollste Verläßlichkeit zeigen. Davor ziehn wir den Hut.

[Vielleicht sind, formulierte im >>>> WOLPTERINGER (1993) bereits Dr. Lipom, >>>> solche die besseren Menschen. Schöner Film, übrigens, Ridley Scotts „Legende“.]

Zur Klarstellung. Ich b e g r ü ß e das Buchverbot.

Und zwar deswegen, weil es den Künstler verpflichtet. Er wird unabhängig von irgend einer Gesetzgebung den Gesetzen seiner Arbeit folgen, wenn er Künstler i s t. Das bedeutet dann aber auch, daß er ins Risiko gehen sollte. Nur ein solches bindet ihn an seine und ihre Existenz. Ein Urteil wie >>>> dieses macht aus Kunst wieder ernst und stellt sicher, daß jemand über andere nicht etwa nur schreibt, weil er sein Mütchen kühlen will, sondern er gefährdete damit seine Existenz. Das wird er nur dann tun, wenn es künstlerisch unumgänglich ist.

[Billigerweise hätte man von van Gogh verlangen können, seinen Malstil doch ein wenig den Zeitbedürfnissen anzupassen; er habe überhaupt keinen Grund zur Klage, und es sei auch nicht nötig gewesen, derart zu enden. Tatsächlich sind wir heute aber alle sehr froh darüber, daß er sich einem solchen imaginären Einwand nicht gebeugt hat. Letztlich genießen wir mit lustvollem Schauder sein Zwiegespräch mit der Existenz, das ein Kampf gewesen ist. Diesen Ernst holt das Urteil in die Dichtung zurück. In der Kunst ist mir alles suspekt, das auch ebensogut hätte anders aussehen können und nicht der Kunstbewegung, sondern ihr äußeren Motiven folgt, seien die nun sozialer, moralischer, ökonomischer oder sonstiger Art.]

Esra. Zum Urteil gegen Maxim Biller. Erste Heidelberger Vorlesung (8). Aus dem Entwurf ff.

Es ist eminent wichtig, sich darüber klarzuwerden, daß eine Verfremdung - wie sie juristisch aktuell vor allem in Bezug auf die Darstellung sexueller Inhalte festgeschrieben wird - von Kunstwerken in erster Linie eben nicht durch Verfremdung des Inhalts - der Handlung, der Personen – vorgenommen wird, sondern durch die sprachliche Gestaltung; Kunst bestimmt sich eben durch die Form; der Inhalt ist - für die Definition von Kunst und also dasjenige, was die garantierte Freiheit der Kunst angeblich schützen will - völlig einerlei. Sowie bei einer Kunstbetrachtung Kategorien des Inhalts ins Spiel kommen, wird schon nicht mehr die Kunst, sondern werden allein der Inhalt und seine Unbot- oder Botmäßigkeit beurteilt.
ANH, Erste Heidelberger Vorlesung.

Deutlich wird an >>>> dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, daß sich die Kritik weiterhin an der Darstellung von Sexuellem entzündet, und zwar in erschreckendem, aber auch wohltuendem Maß absolut. Sie verbrennt darin.
  • Erschreckend ist das, weil der Umstand nicht mit ins juridische Kalkül genommen wird, daß Sexualität-als-Thema und längst als Erscheinung des Öffentlichen Lebens einen für die neue, sich rapide verändernde und bereits veränderte Anthropologie maßgeblichen Stellenwert bekommen hat. Selbst vormals abartige Spielarten sind längst nicht mehr geeignet, Personen nachhaltig zu desavouieren; outings sind an der Tagesordnung, und kein Bürgermeister stürzt mehr über den Umstand, daß er schwul ist. Es wäre auch kein Kündigungsgrund. Selbes gilt für Neigungen aus dem BDSM-Bereich. Und daß jemand eine Vorliebe für Dildos hat, ist nun schon gar nicht mehr geeignet, ihr oder ihm irgend eine Kompetenz oder gar die Ehre abzustreiten. Insofern ist dieses Urteil wie die Zeitung von gestern je schon von gestern.
  • Wohltuend ist das, weil das Urteil deutlich macht, welche Sprengkraft das Sexuelle trotz seiner permanenten und es dabei permanent profanierenden ökonomischen Verfügbarkeit behalten zu haben scheint – welch eine Normen störende, sie zerstörende und damit befreiende Macht ihm nach wie vor eignet. Das Urteil bestätigt deshalb jede literarische Ästhetik, die sich nachdrücklich um Sexuelles kümmert und es poetisch gestaltet. Wohltuend ist das Urteil, weil es zeigt, daß Literatur ihren Stachel behalten hat und einstweilen behalten wird, zumindest in dieser Hinsicht, die vielleicht die einzige ist, das Widerstandspotential von Literatur zu bewahren. Daß jemand, der diesen Stachel öffentlich führt, tatsächlich noch immer eine W a f f e in der Hand hält, ist ein Fakt, das einen mit ästhetischer wie politischer Zuversicht ausstatten kann, auch wenn das Risiko, dabei ökonomisch in die Knie zu gehen, enorm ist. Doch Kämpfer, die nicht ins Risiko laufen, sind keine.
Nach wie vor ist die Darstellung sexueller Geschehen und Dynamiken nicht affirmativ. Das sagt dieses Urteil. Und: daß es n i c h t müßig ist, was einer schreibt.

HV 7 <<<<

MEERE ist wieder frei.

In der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin haben sich die gegen mich bestehenden Einstweiligen Verfügungen - die mir unter Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro untersagten, meinen Roman MEERE von 2003 zu verbreiten, aus ihm zu lesen oder aus dem Kopf zu rezitieren, bzw. ihn zu bewerben usw. - e r l e d i g t. Ich meinerseits habe freiwillig und aus eigener Entscheidung, also n i c h t länger strafbeschwert, zu Protokoll erklärt, nurmehr eine einstweilen „Persische“ genannte Fassung des Romans öffentlich zu vertreten, die in Einzelheiten bezüglich einiger Personen der Handlung differiert, aber weder in der poetischen Form und Valenz, noch in den laut manchen Presseberichten vorgeblich inkriminierten „Stellen“. Das Buch hat nun sogar noch eine Ebene hinzugewonnen und ist die letztgültige Gestalt des Romanes MEERE.
Das Ergebnis dieser Verhandlung sehe ich dementsprechend für endgültig an und erkläre das hiermit öffentlich.

ANH

Werke in ihrer ästhetischen Immanenz juristisch würdigen.

... auch wenn es vielleicht noch tote Worte sind, aber sie sind da.
Eva Inés Obergfell über das BGH-Urteil zu „Esra“.

MEERE, Persische Fassung (1). An Thomas Keul, Volltext.

Lieber Herr Keul,
wegen Verjährung werde ich MEERE wieder freibekommen; allerdings nur ich und nicht der Verlag, gegen den das Urteil rechtskräftig ist. Ich habe in der letzten Woche wegen der Verjährung Widerspruch eingelegt und mich überdies privat mit dem Kläger auf eine sogenannte „Persische Fassung“ geeinigt, die in einigen wenigen Punkten von der ursprünglichen Fassung abweicht. In der ersten Instanz hatte ich sie bereits als Vergleichsvorschlag unterbeitet, und der Kläger hätte ihm auch entsprochen. Allerdings wollte sich damals marebuch nicht darauf einlassen. Wiederum in einer der l e t z t e n Verhandlungen - und dem Protokoll darüber - hat der Richter die Persische Fassung (fälschlich, wie eigentlich alle meinen, die Einsicht in die Materie haben) „ein anderes Buch“ genannt - so daß die Rechtssituation jetzt eine ausgesprochen absurde ist. Ich selber werde nach Stattgabe meines Widerspruchs den Originaltext verbreiten, veröffentlichen, ihn bewerben dürfen etc., nicht aber der Verlag. Und die Persische Fassung wird juristisch wie ein gänzlich neues Buch betrachtet.
Ich stehe mit Nikolaus Hansen, dem marebuch-Verleger, im Gespräch, wie wir mit dieser ulkigen Situation umgehen wollen. Letzter Stand der Dinge war, daß er die Persische Fassung zwar publizieren wolle, aber nur dann, wenn sich ein Investor dafür fände. Nun mag ich ohne das Placet der Verlages nichts tun, der während der schrecklichen Prozeßzeit absolut hinter mir gestanden hat. Doch kam mir heute morgen folgende Idee: Was halten Sie davon, daß Volltext diese Persische Fassung komplett, aber in Folgen vorabdruckt? (...) Namentlich die angeblich inkriminierten Sexualstellen bleiben sämtlichst erhalten, und die Obsessionsgeschichte verliert in keiner Weise ihre Kraft. Insgesamt werden von den 262 Seiten etwa vier verändert sein. Mögen Sie meinen Vorschlag vielleicht in der Redaktion zur Sprache bringen? (...)
Seien Sie bestens gegrüßt.
ANH

Grundsätzlich bleibe die Frage.

Was dich zur F o r m treibt. (I).
In der Diskussion um das verbotene Buch wurde stets übersehen - und s o l l t e übersehen werden (das zeigt der gerichtlicherseits nachdrücklich verweigerte Vergleich des Kunstaspektes zu etwa Billers EZRA) -, welcher Transformationsprozeß etwa sprachlich geleistet wurde, aber auch schon in Sachen Konstruktion eines Romanes – wie aus einem zugrundeliegenden Geschehen ein Geschehen der Literatur gemacht worden ist, das so nur in einem Roman möglich ist. Der Kläger ist blond, und ich habe ihn als blond geschildert. Doch selbst, hätte ich das nicht getan, er wäre dennoch von denen, um die es offenbar ging, als Urbild erkannt worden, weil den mit den Umständen Vertrauten jede Verstellung so oder so bemerkbar gewesen wäre. Deshalb verzichtete ich darauf: um keine künstlerische Unnötigkeit zu begehen.
Die Frage ist eine andere: Wieso reiste ich etwa zu Recherchen in ein anderes Land - in zwei andere Länder sogar -, weshalb suchte ich nach passenden Orten einer Handlung, die sich anderswo und schon deshalb anders abgespielt hatte? Ich tat es, weil die tatsächlichen Orte der Handlung dem Roman nicht angemessen, weil sie nicht glaubwürdig gewesen wären – für den Roman nicht glaubwürdig; dem Leben ist Glaubwürdigkeit egal. Kunst brauchte einen ästhetischen Hof, in dem sich abspielen kann, was sich de facto nie abgespielt hat, was aber wirken sollte, als hätte es sich so abgespielt: Noch Fichtes Höllenpaläste wirken nun derart real, daß gerade der fiktive Character der Handlung den Gerichten das Gefühl völliger Authentizität vermittelte. So daß der Prozeß nicht – sagen wir: nur – wegen vorgeblicher Realitätsnähe verlorenging, sondern gerade wegen der bis an umfassende Glaubwürdigkeit hochgetriebenen Fiktivität. Noch die Paarung mit einem Delphin bekam dadurch den Character eines realen Geschehens, das die Vorwürfe des Klägers ganz besonders glaubhaft machte. Gerade daß es sich um gelungene Dichtung handelt, unterstrich die W a h r h e i t der Schilderungen. Daß es nicht ihre Wirklichkeit unterstrich, spielte dann gar keine Rolle mehr, sondern ganz im Gegenteil. Eine Formulierung eines der Urteile bestätigte das: Es komme nicht darauf an, steht darin zu lesen, ob etwas wirklich geschehen sei, sondern ob ein Leser verführt werde, eine Schilderung dem Kläger zuzurechnen – ob er also annehmen müsse, etwas sei so und so geschehen. Dies genüge, ein Buch verbieten zu lassen. Das bedeutet: Wenn der Roman es geschafft hat, daß etwas Fiktives im Kopf des Lesers als Reales entstehe, dann ist das ganz besonders der Einwand gegen ihn. Damit ist gesagt: wird Kunst perfekt, dann ist genau das der Einwand gegen sie. Indem die Jurisprudenz der Kunst auf die Schippe sprang, verlor die Kunst den Prozeß.
[Döllnsee bei Verdis Otello, Carlos Kleiber in Mailand. Poetologie.]

Kinderbücher ODER Der rosarote Kulturverrat.

Zunehmend verschiebt sich Zensur, die per definitionem etwas ist, das allein vom Staat ausgeübt werden kann, ins Privatrecht; dem geht die Privatisierung weiter Bereiche der Öffentlichen Hand voraus und parallel. Auch die Zensurinstanz wird nunmehr, so läßt sich dieser Prozeß analysieren, damit privatisiert. Es handelt sich also, wie Die Dschungel bereits anderswo schrieben, um ein soziologisches und damit letztlich ökonomisches Phänomen. Was dabei allerdings besonders alarmiert, ist, wie sich das als eine political correctness tarnt, die tatsächlich nichts anderes unternimmt, als längst als falsch erkannte und sehr allmählich überwundene moralische Normen qua Internalisierung den Menschen wieder aufzuzwingen. Von zwei Fällen ist hier zu berichten.

1.
Ein Kinderbuchautor gerät mit der Lektorin eines bekannten Kinderbuchverlages in Streit. Und zwar deshalb, weil in seinem Buch ein Zwölfähriger in einer Bibliothek stöbert und dabei mit einem älteren Herrn ins Gespräch kommt, der ihm dies und das empfiehlt. Schließlich möchte der ältere Herr unten im Café noch einen Kuchen essen und lädt den Jungen, der der Einladung folgt, dazu ein.
Verdikt: Das muß gestrichen werden, weil Kinder nicht mit Fremden mitgehen dürfen.
Des weiteren küßt derselbe Zwölfjährige eine Zehn- oder Elfjährige, in die er sich gerade verliebt (und sie sich in ihn), auf den Mund.
Verdikt: Das muß gestrichen werden, weil sich Kinder nicht küssen dürfen. Jedenfalls darf davon nicht geschrieben werden, denn es hängt der Verdacht der Kinderpornografie daran.

2.
Der Vater will für die beiden Jungs eine DVD besorgen, um abends gemeinsam zu schauen. Er wählt „Der rosarote Panther“ mit Peter Sellers, inszeniert von Blake Edwards. Sagt der Angestellte der Videothek: „Wenn Sie Glück haben, sehen Sie noch die unzensierte Fassung.“ Da ist der Vater nahe daran, die seine, statt sie ebenfalls zu zensieren, zu verlieren: „Was bitte kann an diesem Film anstößig sein?“ „Ich weiß es auch nicht“, beteuert der Angestellte und schaut zum Himmel, der hier eine nicht allzuniedrige Decke ist. „Aber das ging bei uns heute über den Ticker.“ „Ja ist der Gorilla“ (es handelt sich um Kostüme) „n a c k t herumgelaufen?!“

[Eine ähnliche Geschichte dreht sich um „Jim Knopf und Lukas, der Lokomotivführer“. Bei Michael Ende ist Lukas ein Pfeifenraucher, der ganz wunderbar mit dem rauchenden Schlot Emmas, der Lokomotive, aber auch den rauchenden Drachen korrespondiert. Es handelt sich um eine bildliche Leitmotivik. Nun werden Zeichentrickrechte in die USA verkauft, wo man nichts Eiligeres zu tun hat, als Lukas um seine Pfeife zu zensieren. Der Clou kommt aber n u n: Die Deutschen kaufen eben diese Zeichentrickfilme auf und strahlen sie, von Lukas’ Pfeife gereinigt, im Fernsehen aus. Wir schlagen deshalb vor, auch die klassische Literatur ähnlichen Prozeduren zu unterziehen, etwa Onkel Toby – Tristam Shandy’s Onkel – die Tonpfeife zu nehmen. Und auch Sherlock Holmes sollte besser zahnpflegenden Kaugummi kauen. Ganz so, wie aus „Der Zauberberg“ jede Zigarre zu streichen ist.

Das Börsenblatt und das verbotene Buch. Romanfiguren versteigern. (5).


>>>>

BÖRSENBLATT: Geldnot, Marketing-Gag oder Reaktion auf den Rechtsstreit um "XXXXX"? Was ist Ihr Motiv für die Idee, eine Romanfigur über Ebay zu versteigern?
ANH: Also für einen "Gag" ist die Ursache zu ernst, einmal abgesehen davon, daß ich für "Gag"s keinen Sinn habe, schon die US-amerikanische Terminologie, der das Wort entstammt, ist mir so fremd wie eklig. Tatsächlich stand und steht Geldnot am Beginn. Daß sich hieraus nun witzigerweise eine Antwort auf den Prozeß um "XXXXX" ableiten läßt - denn Erkennbarkeit wird ja nun gerade zur Aufgabe -, gefällt mir ausgesprochen gut. Es hat, um "Gag" zu konterkarieren, "Pfiff".
(Aus dem Interview.)
<<<<

Die Romanfigur >>>> bei ebay, sich bietend.

Anmerkung, aus dem Off gesprochen:
Keine Sorge, liebe Leser, Die Dschungel werden nicht zu einem Marketing-Instrument verkommen. Aber die Vorgänge verfolgen, das tun sie nun s c h o n. Es ist eine Phase. Am Sonntag wird sie vorbei sein, allenfalls noch ein wenig nachzittern, parasympathikoton. Das wollen wir genießen.

Der alte Mann und die verbotenen Romane. Hemingway, reloaded.

Den Vorwürfen, >>>> mein Wellenbuch sei widerlich, und zwar moralisch wie sprachlich <<<<, kann ich dezidiert nicht begegnen, da mir untersagt worden ist, Auszüge selbst nur aus dem Kopf zu zitieren; schon gar nicht darf ich hier seine ozeanischen Schönheiten rühmen. Wohl aber kann ich mich gegen Unterstellungen und Anwürfe wehren, die weder belegt noch bewiesen werden. Von den Schönheiten schrieben mir privat nicht wenige Leser, einige taten es aber auch öffentlich. Das nun ist einfachst nachzulesen, auch wenn meine Gegner gerne den Eindruck erwecken möchten, ich selbst hätte in Den Dschungeln solche Stimen fingiert. Im übrigen ist es jedem unbenommen, sich ein eigenes Bild von diesem Buch zu machen; es kursieren im Netz genügend Kopien, - eine Tatsache, der ich selbst zu ambivalent gegenüberstehe, um auf sie aufmerksam machen zu wollen. Wenn sie aber dazu dient, meiner Gegner Infamie, Häme und Heimtücke in ihre Grenzen zu weisen, dann ist diese Tatsache gut. Leider darf ich in Den Dschungeln nur verachtende Urteile über das Wellenbuch einstellen lassen, jedes zustimmende, und eben auch von Lesern, müßte ich - sofern der Titel des verbotenen Buches genannt ist - löschen, da es mir als Werbung würde ausgelegt werden können. Die ist mir ebenfalls, hoch strafbewehrt, verboten worden. In keinem der bisherigen Gerichtsurteile wurde allerdings je der Kunstcharacter dieses Buches bestritten, ganz im Gegenteil sogar. Vielmehr fußen die bisherigen Urteile ausdrücklich auf einer Abwägung der Kunstfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht und stellen dieses über jene.