Rezensionen als Rechtsmittel.
Eine juristisch besondere Novelle scheint dem SPIEGEL vor Augen zu stehen. Auf Seite 110 der Ausgabe 43/2009 beschäftigt sich der Redakteur mit dem Rechtsfall Romy/Magda-Schneider bei >>>> Blumenbar. Des Verlegers Wolfgang Farkas Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils, demzufolge einige Passagen des Buches geschwärzt werden mußten, hatte bekanntlich Erfolg. Das sei, so Farkas, von grundsätzlicher Bedeutung, zumal, so der Spiegel, gegen das Urteil keine Rezension zugelassen worden sei. Ob es de jure um Berufung her oder Revision hin gegangen ist, ist bei des SPIEGELs Wortwahl an sich ohne Interesse. Nur wissen wir nicht, ob hinter ihr ein wirklicher Novellierungswille steht, der nun auch die Strafprozeßordnung aufs Korn nimmt, oder ein redaktionelles SemantikKalkül oder ob, sagen wir, „Freud“ und sein Machtwunsch, der schon das deutsche Wunder der Frolleins bewirkt hat.





















