Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

Marlboro, Prosastücke, 1981 Die Verwirrung des Gemüts, Roman, 1983 Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger, Lamento/Roman, 1986 Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, 1993, 2001 Wolpertinger oder Das Blau, Roman, 1993, 2000 Eine Sizillische Reise, Fantastischer Bericht, 1995, 1997 Der Arndt-Komplex, Novellen, 1997 Thetis. Anderswelt, Fantastischer Roman, 1998, (Erster Band der Anderswelt-Trilogie) In New York, Manhattan Roman, 2000 Buenos Aires. Anderswelt, Kybernetischer Roman, 2001, (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie) Inzest oder Die Entstehung der Welt, Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, 2002 Meere, Letzte Fassung 2007. Bei Volltext. Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen, Poetische Features, 2004 Die Niedertracht der Musik, Dreizehn Erzählungen, 2005 Dem Nahsten Orient / Très Proche Orient, Liebesgedichte, 2007 Meere, Letzte Fassung 2007 Aeolia.Gesang / Stromboli. Mit den Bildern von Harald R. Gratz. Limitierte Auflage, 2008 Kybernetischer Realismus, Heidelberger Vorlesungen. Manutius Heidelberg 2008Der Engel Ordnungen, Gedichte. axel dielmann - verlag 2009 d e

 
HölderLine (Gast) meinte am 2009/05/17 13:19:
Sehr geehrter Herr Herbst
Nun machen Sie hier ihre Privatangelegenheiten teilöffentltich oder heben hier von mir aus die klassische Grenzziehung auf. Was Diskussionen betrifft, ist das lustig. Nicht lustig finde ich die Frage, ob Ihr Bub in einem Alter ist, in dem er selbst schon überblicken kann, also vollverantwortlich entscheidungsfähig ist in der Frage, in wie weit er Teil haben möchte an einer theoretischen oder künstlerischen, auch praktischen, vor allem aber öffentlichen Mitgestaltung ihres Lebenswerks.
So viel ich weiß, ist er nicht in diesem Alter.
Der Vorwurf, dass sie ihren Bub nicht im Sinne des Jugendschutzes und damit gesetzeswidrig behandeln, kann ihnen hier nicht gemacht werden. Dass müsste in der Tat ein Gericht entscheiden.
Aber es darf ihnen hier als Vater die Frage gestellt werden, ob sie , käme es zu einer juristischen Verhandlung dieser Frage, unabhängig von ihrem Ausgang, hier also bereits ihren Sohn, dem Risiko aussetzen, mit seiner verletzlichen Kindheit, im Eventualfall womöglich Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung zu werden, auch wenn diese Auseinandersetzung womöglich zu ihren Gunsten entschieden würde, womöglich mit einem "künstlerisch interessanten" Präzedenzurteil.
Also nur eine höflich besorgte Frage, ob sie meinen, das Recht zu haben, ihren Sohn, auch nur dieser Eventualität einer eventuell zunächst mal für sie stressigen aber auch für ihren Sohn stressigen Angelegenheit hineinzuziehen. Ganz höflich gefragt.
Und ob sie nicht meinen, darüber wenigstens ganz unjuristisch nachdenken zu dürfen, ob es vielleicht etwas gäbe, was sie ihrem Bub, einfach so, weil sie ein netter Mensch sind, ersparen könnten. 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/05/17 13:53:
@HölderLine.
Sie rühren an ein Kernproblem meines Konzepts des literarischen Bloggens. Es ist zweierlei dazu zu sagen.
1) Es ist bereits ein Problem der Widmung.
2) Mein Sohn ist für mich eine der Grundlagen a u c h meines künstlerischen Selbstverständnisses geworden, d.h. er ist von meiner Produktionswirklichkeit nicht zu trennen. Ich bin ohne meine Vaterschaft nicht (mehr) als Autor zu denken, umgekehrt bin ich für meinen Sohn als Vater auch nicht als Nicht-Autor zu denken. Da mich nun künstlerische Produktionsverhältnisse interessieren, ja sie für mich in die Arbeit selbst mit hineingehören und längst Teil der letzten Romane selbst sind, zwänge mich eine Rücksichtnahme, wie Sie sie vollkommen nachvollziehbar einfordern, dazu, meine Arbeit aufzugeben. Kurz, ich ließe mich meiner Familienverhältnisse wegen korrumpieren. Zugleich kann man aber von keinem meiner Beiträge, die sich in Teilen auf meinen Sohn beziehen, sagen, daß sie in irgend einer anderen Weise mißbräuchlich seien, als wenn man schon die Publikation-selber als Mißbrauch versteht. Dem folge ich nicht. Zum einen, weil ich es ernst meine mit dem "Das Private ist das Politische", zum anderen, weil Die Dschungel auch als Vermächtnis an meinen Sohn gedacht sind; deshalb die Wdmung: er wird, wenn er mag, über seinen Vater mehr erfahren können, als je ein Kind von seinem Vater erfuhr; dazu gehören a u c h die Auseinandersetzungen, Zweifel, Nöte usw., die eine künstlerische Position, wie ich sie vertrete, mit sich bringen. Insgesamt gehört das in >>>> diesen Komplex. Daß ich immer mal wieder von ihm erzähle, verschweige ich ihm dabei nicht. Ich bin o h n e Vater aufgewachsen, ich wußte von ihm n i c h t s und weiß noch heute sehr wenig. Er entzog sich auch, als wir uns endlich kennenlernten, dem Gespräch und der Erzählung.

Was den >>>> gestrigen Vorgang anbelangt, so war da allerdings eine Grenze übertreten; diese Übertretung zielt aber direkt ins Herz meines poetischen Unternehmens, damit meiner ganzen Existenz. Dies wiederum berührt die Interessen meines Sohnes so oder so. Es war also zu handeln. Kinder werden i m m e r von den Handlungen ihrer Eltern oder deren Schicksal mitbestimmt; in Berufen, die "unauffälliger" und geduckter oder gar aufs Sichducken aus sind, mag das allenfalls weniger deutlich zu Buche schlagen. Ganz sicher hätte ich eine solche Anzeige höchst ungern erstattet, aber ich h ä t t e es getan und lange, sehr lange mit meinem Jungen darüber gesprochen. Auch Kinder von politischen Widerstandskämpfern bekommen Sanktionen und Restriktionen m i t ab; weshalb soll das bei ästhetischen Widerstandskämpfern anders sein? Unterm Strich ist es ein Dilemma. Da gebe ich Ihnen recht. 
HölderLine (Gast) antwortete am 2009/05/17 14:09:
Keuschnings
Aussage, nennen wir sie Vermutung, Hypothese, Annahme, er selbst spricht wohl vom Glauben, gleichwie, seine Aussage auf den Skandal beziehend und zu Ende gedacht. Daß Sie mich "gleichsam besetzen", den Verdacht habe ich schon lange. Wenn es so wäre, ich hätte damit das geringste Problem. Was aber, wenn Sie den von Ihnen "inkriminierten" Beitrag selbst ..., nur um - in Kombination mit den aufmerksamkeitsproduzierenden Schlüsselwörtern Kindesmißbrauch und Vergewaltigung - Traffics zu generieren? Unterm Strich ist es ein Dilemma und belegt die Grenzen, wenn nicht sogar die Unbrauchbarkeit Ihres Konzepts. 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/05/17 14:23:
"wenn Sie den von Ihnen "inkriminierten" Beitrag selbst ..."
"nur um Traffic zu generieren".... diese zutiefst unmoralische Unterstellung, die zudem den Mißbrauch wiederholt, indem sie mir abermals den Mißbrauch an meinem Kind vorwirft, disqualifiziert Sie, HölderLine, ein- für allemal. Ich werde nunmehr j e d e n Ihrer weiteren Beiträge löschen. 

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