Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

Marlboro, Prosastücke, 1981 Die Verwirrung des Gemüts, Roman, 1983 Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger, Lamento/Roman, 1986 Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, 1993, 2001 Wolpertinger oder Das Blau, Roman, 1993, 2000 Eine Sizillische Reise, Fantastischer Bericht, 1995, 1997 Der Arndt-Komplex, Novellen, 1997 Thetis. Anderswelt, Fantastischer Roman, 1998, (Erster Band der Anderswelt-Trilogie) In New York, Manhattan Roman, 2000 Buenos Aires. Anderswelt, Kybernetischer Roman, 2001, (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie) Inzest oder Die Entstehung der Welt, Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, 2002 Meere, Letzte Fassung 2007. Bei Volltext. Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen, Poetische Features, 2004 Die Niedertracht der Musik, Dreizehn Erzählungen, 2005 Dem Nahsten Orient / Très Proche Orient, Liebesgedichte, 2007 Meere, Letzte Fassung 2007 Aeolia.Gesang / Stromboli. Mit den Bildern von Harald R. Gratz. Limitierte Auflage, 2008 Kybernetischer Realismus, Heidelberger Vorlesungen. Manutius Heidelberg 2008Der Engel Ordnungen, Gedichte. axel dielmann - verlag 2009 d e

 
Gregor Keuschnig meinte am 2009/04/03 22:06:
Ein Kunstwerk oder auch Literatur
ist auch immer Ware. Alles andere ist Illusion. Jeder Schriftsteller, der beispielsweise in einem Buch einen Roman, eine Erzählung oder Gedichte veröffentlicht und anbietet macht sein Werk auch zu einer Ware. Dabei spielt der Preis gar keine Rolle, d. h. auch ein kostenloses Buch oder dieses Weblog hier ist eine Ware (im ökonomischen Sinn).

Im Kapitalismus gilt: Ein hoher Preis ist zunächst einmal synonym mit hoher Qualität bzw. hoher Zuschreibung von Qualität (die sich in vielen Variationen äussern kann). Für das Kunstwerk hat das >>>>>Isabelle Graw neulich - m. E. nicht ganz überzeugend - analysiert.

Für mich steht fest: 1. Es gibt so etwas wie "geistiges Eigentum". 2. Es kann daher - wie jedes andere Eigentum auch - weitergegeben bzw, verfügt und vererbt werden. 3. "Eigentum verpflichtet" allerdings, d .h. das ein Erbe eine Neuübersetzung eines schriftstellerischen Werkes nicht zulässt, obwohl sie an den Vermarktungsrechten beteiligt wäre, geht nicht. Patente laufen in der Regel nach 20 Jahren aus; Urheberrechte können m. E. nicht länger als Pharmapatente gelten.

Das Internet greift fundamental in das gängige Urheberrecht ein, weil die Sanktionierungsmöglichkeiten nicht gegeben sind. Wenn ich von einem Server aus Übersee "Meere" abschreibe und online stelle, kann der Autor dagegen so gut wie nichts ausrichten. Noch schlimmer ist es, dass sich multinationale Konzerne nonchalant über gängiges Recht hinwegsetzen (Google). Das führt gelegentlich zu idiosynkratischen Vorgehensweisen (vgl. Hürlimann/FAZ/Perlentaucher-"Affäre").

Was hier schon angesprochen wurde (Abgabe etc) halte ich für klug, es wird aber anders kommen. Wasser, welches durch das Dach eines Hauses kommt, kann man nicht mehr kanalisieren; es gibt keine Möglichkeit eines geordneten Sanktionssystems, es sei denn, die Freiheiten des Netzes werden extrem eingeschränkt. 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/04/04 10:56:
@Keuschnig.
es gibt keine Möglichkeit eines geordneten Sanktionssystems, es sei denn, die Freiheiten des Netzes werden extrem eingeschränkt. 1) Das müßte g l o b a l geschehen. Unter wessen Protektorat? Ich meine diesen Begriff genau so, wie er in der kolonialen Nachfolge angewandt wurde.
2) Was verlieren wir alle, wenn wir die Freiheiten "extrem" einschränken? Um welchen Gewinn zumal - also um w e s s e n?
3) Kommt Ihnen Ihre Formulierung nicht selbst wie der Ruf nach einer internationalen Notstandsgesetzgebung vor? Mit allen Konsequenzen, die Notstandsgesetzgebungen haben?
4) Ich werde gegen den Warencharacter von Kunstwerken rebellieren, so lange ich lebe. Bei einer Notstandsgesetzgebung sowieso. Es nicht hinnehmen. (Steht nicht bei Bloch: "Es gibt ein Gewaltrecht des Guten"?) 
Hans Zehrer (Gast) antwortete am 2009/04/04 11:29:
@Herbst
Ich verstehe das richtig? Sie meinen die Unterwerfung der Menschen unter die Freiheit des Netzes, also die Unterwerfung der Menschen unter die von ihnen selbst geschaffene Technik? Sie erheben mit anderen Worten die Technik in den Status eines Subjekts, das über die Menschen als Objekte gebietet? Und Sie glauben ernsthaft, das sei kritisches Denken? 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/04/04 11:45:
@Zehrer.
Ihre Interpretation entspricht in keinem Punkt dem, was ich da geschrieben habe. Die Freiheit des Netzes ist eben auch die Freiheit der Menschen; sie haben sich das an sich militärisch/machtpolitisch gegründete Netz erobert oder doch weite Arbeitsfelder darin erorbert. Eine internationale Notstandsgesetzgebung, die pekuniär ohnedies nur den Multis zugute käme, nähme das Emanzipative des Netzes restlos zurück und führte des weiteren zu einem rigiden internationalen System der Überwachung: in eine D i k t a t u r des Kapitals.
Im übrigen unterwirft nicht die Technik hier den Menschen, da sie selbst gar kein Subjekt i s t, sondern ein Raum, den man mit Inhalten und ihrer Kommunzierung füllt. Wird diese von ökonomischen Interessen abhängig gemacht, werden es abermals die der Mächtigen sein. 
Gregor Keuschnig antwortete am 2009/04/04 11:52:
@Herbst
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich FÜR eine Einschränkung der Freiheiten des Netzes bin. Ich habe nur BESCHRIEBEN, dass dies m. E: nicht geht (zum Teil aus dem Grund, den Sie in 1 und 2 erwähnen).

Sie können gerne gegen den Warencharakter von Kunstwerken rebellieren - ich halte das für eine arg infantile Einschätzung, die auch ein bisschen widersprüchlich ist: Wäre es Ihnen Ernst, würden Sie auf den Verkauf Ihrer Bücher verzichten. Durch einige Erweiterungen (bespw. Signierungen) forcieren Sie den Warencharakter ja noch. Wie gesagt: Ich mache Ihnen das nicht etwa zum Vorwurf. Aber es kommt mir ein bisschen vor, als beschwere sich ein Gourmetkoch, dass seine Zubereitung zu schön sei um einfach nur aufgegessen zu werden.

Den Einwurf von Hans Zehrer finde ich äusserst belebend. Tatsächlich darf es nicht dazu führen, dass technische Möglichkeiten die menschlichen Umgangsformen bzw. Regeln bestimmen. Ich habe, was das Urheberrecht angeht, hierzu keine Lösung, warne jedoch vor der pseudo-revolutionären Attitüden.

Mit dem "Gewaltrecht des Guten" werden immer wunderbar Kriege geführt. Jeder meint nämlich, er sei der Gute, 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/04/04 12:40:
@Keuschnig ff.
Mit dem "Gewaltrecht des Guten" werden immer wunderbar Kriege geführt. Jeder meint nämlich, er sei der Gute, Das ist wahr; ohne es hätten wir aber weder ein BGB noch ein StGB; es hätte nämlich die Französische Revolution nicht gegeben. Die für Deutschland traumatischerweise verlorenen Bauernkriege hätten nicht geführt werden dürfen, und k e i n Volk könnte sich seiner Usurpatoren erwehren, gäbe es das nicht. Auch der Stauffenbergkreis hat, und mit Recht, es auszuüben versucht. Es ist damit, wie mit allem, ambivalent. Es kann nicht angehn, daß nur der Stärkere - gegenwärtig ist das noch die USA - völlig uneingeschränkt Gewaltmaßnahmen verhängen und durchführen darf und nicht einmal unter ein Völkerrecht zu beugen ist.

Mit der >>>> signierten, also der autografierten Ausgabe, wenn schon, fördere ich nicht den Warencharacter - der nämlich Verfielfältigung bedeutete -, sondern spiele allenfalls den Fetischcharacter von Kunstwerken aus; es geht ja um Originale - etwas was dem Warencharacter strikt entgegensteht. Dazu ist erhellend, nach wie vor, Marx zu lesen. Im Gegensatz zum Warencharacter würde ich einen Fetischcharacter von Kunst nie bestreiten.
 
Gregor Keuschnig antwortete am 2009/04/04 13:04:
@Herbst
Man könnte jetzt darüber streiten, ob die Usurpatoren nicht gerade durch das Gewaltrecht des (scheinbar) Guten an die Macht gekommen sind und danach irgendwann wieder (gewaltsam) weichen mussten. Ich bin (natürlich) kein Pazifist, aber mir geht das Argument, man diene dem "Guten", wenn man das "Böse" vertilge im allgemeinen Diskurs ein bisschen zu schnell von der Hand. Natürlich kann ich einem Neo-Nazi auch mit Schlägern auflauern - überzeugen werde ich ihn dadurch nicht (im Gegenteil).

Das was Sie (und andere) Völkerrecht nennen ist deshalb zahnlos, weil es nicht sanktionsfähig ist (womit wir wieder beim Anfang wären). Das wäre in etwa so als würde ein Teil der Bevölkerung Deutschlands die Gesetze zwar theoretisch anerkennen, aber die Gerichte nicht.

Es ist ja auch nicht so, dass sich nur der Stärkere dem Völkerrecht nicht unterwirft (die Bush-Regierung der USA), sondern auch Länder wie der Sudan oder Israel nicht - gegen sie werden Resolutionen und/oder Sanktionen beschlossen, die allesamt ohne Reaktion bleiben. Dieses Ignorieren wiederum hat auch keinerlei Folgen.

--

Kunstwerke sind auch Originale, dennoch sind sie Waren und Gesetzmässigkeiten der Ökonomie unterworfen. Gerade dadurch, dass sie den Charakter des Originals (häufig sogar der Singularität) haben, erhalten sie einen Symbolwert zugesprochen, der ihren Marktwert und somit einen Preis konstituiert.

Und auch der Fetischcharakter eines Produktes zeigt sich im Marktwert (man nehme die ganze Markenartikel-Hype). 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/04/04 13:18:
@Keuschnig (fff).
Auflachend:Das wäre in etwa so als würde ein Teil der Bevölkerung Deutschlands die Gesetze zwar theoretisch anerkennen, aber die Gerichte nicht.Großartig formuliert.

(Ich möchte mit einer Erwiderung ein wenig abwarten, ob sich auch noch andere Stimmen melden, werde den Faden aber ganz sicher noch aufnehmen.) 
pop pupser artsy (Gast) antwortete am 2009/04/04 15:24:
es wird sich meiner einschäztung nach nicht viel ändern wenn das buch frei im netz kursiert ausser dass es mehr leute lesen.
ich selbst hab mir schon des öfteren überlegt ob ich meine paar feinen bücher,
die ich besitze ( und sonst keine ) nicht ordentlich scanne und über e-mule erstmal rauslasse.
es ist doch so :
versuchen sie mal, selbst in einer musikbibliothek was von stockhausen auszuleihen - sie werden überrascht sein wie wenig von ihm da überhaupt ausleihbar ist.
im netz bekommen sie fast den gesamten lichtzyklus.
ich möchte nicht wissen, wo ich alban herbsts buch kybernetisher realismus bekäme ausser für 34 € im spezialgeschäft.
die unis hätten schon längst ihren bestand an videomaterial und teuren büchern
digitalisieren und ins netz stellen sollen.
und da beklagt man sich allgemein über bildungsmangel.
soweit ich weiss finanzieren sich spybot und seine macher ausschliesslich über spenden - funktioniert wohl auch.
ansonsten zieht doch jeder eigentlich das buch vor - schon alleine als tapetenersatz/prestigeobjekt aber auch aufgrund des haptischen, des sinnlichen.
vielleicht isses auch besser für die augen.
ich denke es müssten erstmal die finanziell schon abgesicherten künstler ausprobieren was eigentlich passiert wenn :
das entweder über sowas wie gema läuft
oder über abo-seiten
oder als teilveröffentlichungen.
ich stimme keuschnig irgendwie zu dass bald entweder google den betrieb aufreisst oder booksharer. 
Mann von der Straße (Gast) antwortete am 2009/04/04 16:08:
pop pupser artsy
Ich finde auch, dass pop pupser artsy irgendwie Recht hat. Die Leser wollen lesen. Und die Autoren wollen gelesen werden. Das Netz bringt beide zusammen, und zwar ganz umsonst. Das ist doch toll! 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/04/04 16:14:
@ppa und Keuschnig.
Auch hier bin ich Ihrer Meinung. Das betrifft auch Keuschnigs Einwand weiter oben, was >>>> Meere anbelangt. Ich fand hier in der damals noch jungen Dschungel einen Kommentar, der den Link auf einen rumänischen Server einstellte, über welchen das durchgescannte Buch komplett erhältlich gewesen ist; aus rechtlichen Gründen - ich stand unter einer mit 250.000 Euro bewehrten Strafdrohung - habe ich den Link entfernt, aber einen "Computerfreund" die Sache beobachten lassen. Das Buch wanderte von dem rumänischen Server nach enormen Zugriffen erst auf einen russischen, dann einen japanischen, schließlich auf einen türkischen Server. "Das kannst du nicht mehr aufhalten", sagte M. Von da an haben wir seine Beobachtung eingestellt; die letzten Zugriffszahlen lagen bei etwas unter einer Million. Ich kann netzhalber davon ausgehen, daß ganz sicher keines meiner Bücher so verbreitet wie dieses ist; es ist ein gutes Fundament dafür, daß jetzt die neue Buchausgabe eben n i c h t untergeht. Die Erfahrung zeigt fast durchweg, daß Netzpublikationen den Verkauf gerade von Büchern befördern, die, sagen wir, am Rande geschrieben werden und die der Betrieb eigentlich weghaben will. Insofern steckt in der Raubkopiererei ein enormes Potential an Widerstand, gegen den vor allem jene vorgehen, die eh Riesensummen verdienen. Dazu gehört vor allem die Film- und Musikindustrie.
Des weiteren habe ich überhaupt kein Problem damit, wenn jemand aus meinen Büchern abschreibt. Denn es verbreitet den Gedanken, und man kann sicher sein, es finden sich Forscher, die auf die Urtexte zurückgehen. Clauren würde kein Mensch heute mehr lesen, hätte nicht Edgar Poe bei ihm abgekupfert (in diesem Fall zu Claurens Glück, weil das Ergebnis so viel besser ist - ein Risiko, das ich ebenfalls eingehen würde und eingehe). Umgekehrt werden aus Werken, weil man die Quellentexte ausgräbt, plötzlich Kunstwerke entdeckt, die ganz zu Unrecht vergessen waren und ohne die Abkupferei vergessen geblieben wären. Das ist das, was ich als antikünstlerisch am Urheberrecht empfinde, daß es so etwas verhindert.
Noch ein Beispiel: Anthony Burgess, der schon als Schriftsteller enorm produktiv gewesen ist, hat weit mehr komponiert als geschrieben; von seiner Musik ist aber rein gar nichts bekannt, man bekommt sie auch nicht. Und zwar, weil die Joyce- und Burgess-Gesellschaft, die die Rechte an den bei der BBC lagernden Aufnahmen hat, pro Sendeminute etwa 300 englische Pfund verlangt - für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk völlig unerschwinglich. Das führte dazu, daß ich für >>>> meine seinerzeitige Burgess-Sendung auf Musik von Burgess verzichten mußte. Sein musikalisches Werk wird derart verschüttet, daß man dahinter schon Absicht vermuten muß. Irgendwann wird der Sender seine Aufnahmen digitalisieren; dann wird es Piraten geben, die die Aufnahmen "knacken", und das Werk wird befreit werden. Man könnte von einer KRIMINALITÄT DER BEFREIUNG sprechen. Das betrifft auch viele meiner eigenen Rundfunksendungen, die, nachdem sie einmal ausgestrahlt wurden, für alle Zeiten in den Archiven verschwinden. Mir hat das gefallen, daß es offenbar Hörer gab, die mitgeschnitten hatten und die Aufnahmen dann bei >>>> emule eingestellt haben und vielleicht auch bei anderen filesharing-Servers. Auf diese Weise bleibt mein Werk präsent. Etwas, worauf es mir sehr viel mehr ankommt als darauf, für meine Arbeit entlohnt zu werden. Werde ich nicht entlohnt, ist das sehr bitter; das Werk selber aber ist wichtiger. 
Metepsilonema antwortete am 2009/04/05 13:53:
Bei raubkopierter Software (ohne das generell gut heißen zu wollen) verhält das sich u.U. ähnlich: Wenn sich ein Student oder Schüler ein Programm illegal besorgt, das er sich ohnehin nicht leisten kann und in der Anwendung gute Erfahrungen macht, wird er es später auch verwenden und selbst kaufen, oder anschaffen lassen (in der Firma etwa). Durchaus ein Werbeeffekt. 
albannikolaiherbst antwortete am 2009/04/17 08:33:
Internet und Notstandsgesetzgebung.
Die Regelung sieht vor, dass der US-Präsident im Falle einer sogenannten cybersecurity emergency die Kontrolle über das Internet erlangen und Teile davon für die US-Bürger sperren kann. Sensible Einrichtungen wie Stromerzeuger oder wichtige Datenbanken sollen dann vom Datennetz getrennt werden, um die Gefahr von Hacker-Angriffen abzuwenden oder laufende Attacken zu unterbrechen. (...) Der Vorstoß der Obama-Administration würde der US-Regierung nun das Recht geben, eine Art Notstand für das Internet zu erklären.
[>>>> Spiegel online, 16. April. Also es geht bereits los.]
 

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