Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

Marlboro, Prosastücke, 1981 Die Verwirrung des Gemüts, Roman, 1983 Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger, Lamento/Roman, 1986 Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, 1993, 2001 Wolpertinger oder Das Blau, Roman, 1993, 2000 Eine Sizillische Reise, Fantastischer Bericht, 1995, 1997 Der Arndt-Komplex, Novellen, 1997 Thetis. Anderswelt, Fantastischer Roman, 1998, (Erster Band der Anderswelt-Trilogie) In New York, Manhattan Roman, 2000 Buenos Aires. Anderswelt, Kybernetischer Roman, 2001, (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie) Inzest oder Die Entstehung der Welt, Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, 2002 Meere, Letzte Fassung 2007. Bei Volltext. Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen, Poetische Features, 2004 Die Niedertracht der Musik, Dreizehn Erzählungen, 2005 Dem Nahsten Orient / Très Proche Orient, Liebesgedichte, 2007 Meere, Letzte Fassung 2007 d e

 

Tilman Krause (1) und die Taktlosigkeiten.

Kaum von der Messe zurück, eben jetzt zur Nacht, finde ich den hier verlinkten Artikel Tilman Krauses zum „Fall Gstrein“ in der Literarischen Welt. Schon heiter, daß ein Mann, der ANH so auch genannte „Nachtbillets“ geschickt hat, die dieser freilich nicht beantwortete, da es ihm an homosexueller Lust mangelte – daß eben dieser Tilman Krause nun folgendermaßen den Autor rügt, der ihm einst den Korb gab:

Nun hatte zwar Gstrein, der schon handwerklich über die Taktlosigkeiten eines Alban Nicolai Herbst oder Maxim Biller erhaben ist, anders als diese, die Geschichte durch Verfremdung so sehr zu seiner eigenen gemacht, daß er, anders als die Genannten, gerichtlich nicht belangt werden konnte.
Die handwerkliche Minderwertigkeit ANHs möge Tilman Krause, der nicht einmal den Namen richtig zu schreiben weiß, doch bitte am Beispiel erläutern. Außerdem ist ANH unseres Wissens bislang eben n i c h t gerichtlich „belangt“ worden, sondern das Verfahren um das verbotene Buch hat gerade erst begonnen. Auch hier scheint der Herr Krause sich nicht eingehend informiert zu haben, was wiederum mehrere Schlüsse auf sein journalistisches Talent zuläßt. Oder aber es geht ihm um Präjudizierung, was abermals Schlüsse erheischt. Im übrigen möge er ANH nun gerne a u c h verklagen, die entsprechenden Billets sind hier jederzeit vorzeigbar archiviert. (Sie sind handschriftlich, man könnte sie eigentlich faksimiliert in Die Dschungel stellen, geböte nicht eben der Takt, davon abzusehen.)

[Die Leute kochen ihr Süppchen aus rein privater Rancune - und bleiben schon deshalb die Belege, gar Beweise schuldig. Auch der Vorstoß gegen Radisch ist in diesem Fall privat motiviert.]