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Das schoß immer so heftig aus der Kugel heraus. Das ist in ihm vergraben, eingegraben worden. Untot begraben. Wie Vampire, die nicht sterben wollen, so sehr sich Fichte danach auch sehnte. In der Nacht, Bewußtseinsnacht, steigen sie aus den Höllenpalästen, in die die Vernunft sie verbannt hat. Sie saugen. Wir schreien, wenn wir sie bemerken, solche Grimassen haben sie. Wir wollen fliehen, aber sie sind schneller. Wir kommen von der Kindheit nicht los. Das einzige, was gegen sie hilft, ist stehenzubleiben. Ihr Bilder zu malen und hinter den Vampiren, sind sie hinein, die Bilder zu schließen. Auch wenn die Gefahr besteht, daß sie dich beißen, bevor sie eingesperrt sind. Man muß den Mut zu haben, ihnen den Hals darzubieten. Trinkt nur! Saugt! Denn nachher, wenn Ihr, habt Ihr Euch gesättigt, schlaft im Bild, dann werde ich zu Euch hinuntersteigen. Ich werde Euch einen Pflock ins Herz treiben und den Kopf abtrennen. Worauf Ihr zu Staub zerfallt und Erinnerung werdet.
Kunst verwandelt Vampire in Erinnerungen. Deshalb, Irene, erlöst sie. Dennoch mußte Fichte immer gleich ans nächste Bild. Denn sie erlöst den Betrachter, nicht den Künstler, nicht, wenn er gebissen wurde wie Fichte. Hätte er aufgehört, er wäre selbst Vampir geworden, ganz so, wie er, in den Exzessen mit Johanna, zum Höllenpalast wurde. Kein Gebissener kann das, auch nicht, Irene, wenn da ein Säugling ist, zumal der längst seinerseits damit anfängt, Vampire zu sammeln. Noch konntest Du ihn schützen. Denn eines ist sicher: Ohne Deine umgreifende Liebe zu dem Baby, in die Fichte nicht eindringen konnte und die ihm jeden erotischen Exzeß unmöglich machte, wäre Julian möglicherweise nie das unbefangene, mutige Kind geworden, als das er mir vor Augen steht: leuchtend hell. Wie Kalkreuth immer hatte sein wollen und wie Fichte oft wirkte, doch in Wahrheit nicht war.
Künstlerisch tätig sein, bedeutet zu graben, Vampire auszugraben. Kunst ist Archäologie. Die gefährlichsten Vampire sind die ältesten Gründe.
albannikolaiherbst - 10. Mrz, 11:47- Rubrik: MEERE, Letzte Fassung.
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Für Adrian Ranjit Singh v. Ribbentrop,
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