Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

Marlboro, Prosastücke, 1981 Die Verwirrung des Gemüts, Roman, 1983 Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger, Lamento/Roman, 1986 Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, 1993, 2001 Wolpertinger oder Das Blau, Roman, 1993, 2000 Eine Sizillische Reise, Fantastischer Bericht, 1995, 1997 Der Arndt-Komplex, Novellen, 1997 Thetis. Anderswelt, Fantastischer Roman, 1998, (Erster Band der Anderswelt-Trilogie) In New York, Manhattan Roman, 2000 Buenos Aires. Anderswelt, Kybernetischer Roman, 2001, (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie) Inzest oder Die Entstehung der Welt, Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, 2002 Meere, Letzte Fassung 2007. Bei Volltext. Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen, Poetische Features, 2004 Die Niedertracht der Musik, Dreizehn Erzählungen, 2005 Dem Nahsten Orient / Très Proche Orient, Liebesgedichte, 2007 Meere, Letzte Fassung 2007 Aeolia.Gesang / Stromboli. Mit den Bildern von Harald R. Gratz. Limitierte Auflage, 2008 Kybernetischer Realismus, Heidelberger Vorlesungen. Manutius Heidelberg 2008Der Engel Ordnungen, Gedichte. axel dielmann - verlag 2009 d e

 

Die perfide Moral des Mißbrauchs als Grundlage jedes Rechtssystems.

Wenden wir >>>> diese Überlegungen auf das Verhältnis von Mißbrauchtem und Mißbraucher an, dann wird der >>>> Mißbrauch zu einem moralischen Akt, >>>> wenn das Opfer sich mit dem Mißbrauch identifiziert und ihn zu einer angenommenen und gewollten Maßgabe seines weiteren Handelns macht: das moralische Axiom eines Siegers wurde dann vom Besiegten internalisiert, ist also zu Eigenem Intimstem geworden, das ebenso tabubesetzt ist (es darf nicht laut werden, es darf nicht darüber nachgedacht werden usw., sondern es soll ausagiert* werden), wie es die Grundlagen jeder anderen Gesetzgebung sind. Strukturell unterscheidet sich das in überhaupt keiner Weise von irgend einem Rechtssystem, auch nicht von dem eines Rechtsstaats. Zum moralischen Konflikt kommt es immer nur dann, wenn ein Rechtssystem auf ein oder mehrere andere Rechtssysteme mit differierenden Grundnormen trifft. Ist eine kommunikationslose Koexistenz nicht möglich, wird sich dasjenige durchsetzen, das über die größeren Gewaltmittel verfügt. Wobei unter „Gewalt“ sämtliche mit Zwang verbundenen Durchsetzungsmittel befaßt sind, von der brutalen militärische Macht über Folter und polizeiliche Einschüchterung bis zu sublimen Methoden der psychischen, medialen Manipulation.
[Moral.
Mißbrauch.
BDSM.
Kulturtheorie]

[*) Formen solchen Agierens, i m m e r, sind: „Kopf ab!“, „Was Recht i s t, muß Recht b l e i b e n!“, „Das Schwein sollte man sofort erschießen!“ usw. – Wäre gegeben, was unser Grundgesetz vorgibt, daß alle Gewalt vom Volke ausgeht, hätten wir bei jedem Mißbrauchsfall längst wieder die Todesstrafe; aber aus gutem - und zugleich bedenklichem - Grund geht alle Gewalt eben n i c h t vom Volk aus. Das wäre in einer derart arbeitsteiligen Gesellschaft anders auch gar nicht möglich, sondern der Satz ist eine ebensolche Proklamation wie es die Fantasie eines Vatergottes ist; ob es den gemeinten Inhalt des Proklamierten eigentlich gibt, spielt gar keine Rolle. In demokratischen arbeitsteiligen Gesellschaften muß es ganz wie in sakralen - kirchenstaatlichen - zu einer Übertragung von Macht kommen, deren Grundlage wiederum Glaube ist. Ich g l a u b e, daß der Sachverständige recht hat, wenn er darstellt, der Angeklagte sei unzurechnungsfähig oder er sei zurechnungs- und also schuldfähig. Ich habe in der komplexen arbeitsteiligen Gesellschaft gar keine Möglichkeit, ein solches Gutachten - und schon gar nicht in jedem Fall - zu überprüfen.]
 

Michael