Alban Nikolai Herbst / Alexander v. Ribbentrop

Marlboro, Prosastücke, 1981 Die Verwirrung des Gemüts, Roman, 1983 Die blutige Trauer des Buchhalters Michael Dolfinger, Lamento/Roman, 1986 Die Orgelpfeifen von Flandern, Novelle, 1993, 2001 Wolpertinger oder Das Blau, Roman, 1993, 2000 Eine Sizillische Reise, Fantastischer Bericht, 1995, 1997 Der Arndt-Komplex, Novellen, 1997 Thetis. Anderswelt, Fantastischer Roman, 1998, (Erster Band der Anderswelt-Trilogie) In New York, Manhattan Roman, 2000 Buenos Aires. Anderswelt, Kybernetischer Roman, 2001, (Zweiter Band der Anderswelt-Trilogie) Inzest oder Die Entstehung der Welt, Der Anfang eines Romanes in Briefen, zus. mit Barbara Bongartz, 2002 Meere, Letzte Fassung 2007. Bei Volltext. Die Illusion ist das Fleisch auf den Dingen, Poetische Features, 2004 Die Niedertracht der Musik, Dreizehn Erzählungen, 2005 Dem Nahsten Orient / Très Proche Orient, Liebesgedichte, 2007 Meere, Letzte Fassung 2007 Aeolia.Gesang / Stromboli. Mit den Bildern von Harald R. Gratz. Limitierte Auflage, 2008 Kybernetischer Realismus, Heidelberger Vorlesungen. Manutius Heidelberg 2008 d e

 

Unschuld des Racheobjekts. Mißbrauch ff.

Damit sich >>>> die Harmonisierung vollziehen kann, muß das Racheobjekt jemand sein, der unschuldig ist. Denn das mißbrauchte Mädchen will mit gleicher Münze heimzahlen können; nur dann wäre der Ausgleich geschaffen. Würde nun der tatsächliche Mißbraucher gestraft, träfe es einen Schuldigen: genau das stellt den ersehnten Ausgleich aber nicht her. Sondern der Mißbraucher „soll erfahren, wie das ist“. Dazu muß er selbst hilflos und unschuldig sein; als Schuldigen t r ä f e ihn nämlich dasselbe oder ein ähnliches Schicksal n i c h t, sondern seine Strafe bedeutete nur: man tut ihm etwas für etwas an, wofür er etwas kann. Also für eine Schuld, wie sie das mißhandelte Mädchen selber nicht hatte. Ihn zu strafen, widerspricht geradezu dem Gebot des erstrebten Ausgleichs nach Wiederholung. Deshalb eignet sich der wirkliche Täter gar nicht als Racheopfer. Denn damit einer „erfährt, wie das ist“, muß er ja ebenfalls unschuldig und hilflos sein.
Also wird die Rache an einem Unbeteiligten ausgetragen; es geht gar nicht anders. Damit sich das nun moralisch rechtfertigt, wählt dieser unbewußte Prozeß ein Opfer, dessen Konstitution sich für einen Statthalter e i g n e t – jemanden nämlich, der den Mißbrauch symbolisch zu repräsentieren weiß. In irgendeiner Weise wird er immer dominant sein – z. B. sozial besser gestellt oder älter, also ‚reifer’ -, und zusammen mit einer solchen Dominanz führt seine Unschuld-am-Fall-selbst zur Idealfiguration des wiederholenden Täters. So daß die Rache guten Gewissens exerziert werden kann: das Racheobjekt ist nun mächtig und hilflos zugleich, es erfüllt b e i d e Notwendigkeiten. Und zwar besser, als der eigentliche Mißbraucher selbst.

(An anderem freilich ‚darf’ das Racheopfer schuldig sein, das ist sogar - moralisch - der Rächerin nützlich. Denn es verbindet ihn objektiv mit dem wirklichen Täter.)

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